Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nordseereflexion
Stand: 1. Mai 2024

Vorbemerkungen

Die „Nordseereflexion“ ist ein Beratungsangebot der Vetter Bauer GbR, das verschiedene Dienstleistungen in einem Veranstaltungsformat – nachfolgend „Veranstaltung“ – bündelt.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen, in ihrer jeweils aktuellsten Fassung, nach §§ 305 ff. BGB als Grundlage jedes Vertrages zwischen der Vetter Bauer GbR – nachfolgend „Anbieter“ – und der Vertragspartei, der die Leistungen des Anbieters in Anspruch nimmt – nachfolgend „Klient“ – zur Erbringung von Beratungsleistungen im Rahmen der Veranstaltung.

Sofern der Betreiber des Tagungsortes, an dem die Veranstaltung stattfindet, weitere Geschäftsbedingungen stellt, sind auch diese vom Klienten zu beachten. Es wird darauf verwiesen, dass zwischen dem Klienten und dem Betreiber des Tagungsortes bei Buchung einer dortigen Übernachtung ein eigenständiger, vom Beratungsvertrag mit dem Anbieter unabhängiger Dienstleistungsvertrag zustande kommt. Die Übernachtung und jedweder freizeitliche Aufenthalt des Klienten am Tagungsort sind nicht Bestandteil der Veranstaltung.

Vertrags- und Arbeitssprache ist ausschließlich Deutsch, selbst wenn die Kommunikation mit oder die Leistungserbringung durch den Anbieter ganz oder teilweise auf Englisch oder in anderen Sprachen stattfinden sollte.

Leistungsbeschreibung und Abgrenzung

Der Anbieter erbringt zwecks Durchführung der Veranstaltung diverse Leistungen zur Konzeption, Planung, Gestaltung sowie Vor- und Nachbereitung von Beratungssitzungen, Coachings, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Trainings und Teambuilding-Maßnahmen, vornehmlich zu Themen der Persönlichkeitsentwicklung, der Psychologie, der Philosophie sowie der Kunst und Kultur. Der Anbieter agiert dabei als Impulsgeber für und Begleiter von Reflexionsprozessen, die der Klient eigenverantwortlich für positive Veränderungen nutzen kann. Es handelt sich um reine Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB.

Bei den vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen handelt es sich ausdrücklich um keine Ausübung der Heilkunde bzw. keine Psychotherapie. Psychotherapeutische Maßnahmen können und dürfen vom Anbieter gemäß HPG § 1 Abs. 2 weder durchgeführt noch angeboten werden und sind von dessen Angebot ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere die Diagnose, Linderung oder Heilung von Krankheiten, das Verschreiben von Medikamenten und das Ausstellen von Krankschreibungen. Falls der Klient solcherlei medizinische Dienstleistungen benötigt oder nachfragt, muss er dafür eigenverantwortlich Ärzte, psychologische Psychotherapeuten oder Heilpraktiker aufsuchen.

Vertragsabschluss, Widerrufsrecht, Rücktritt/Stornierung

Die Leistungen des Anbieters werden grundsätzlich schriftlich beauftragt. Erreicht den Anbieter eine mündliche oder schriftliche Anfrage des Klienten zur Teilnahme an einer Veranstaltung, steht es dem Anbieter frei, dem Klienten ein schriftliches, verbindliches Angebot unter Nennung des konkreten Termins und des Honorars zu machen. Nimmt der Klient dieses Angebot unter Bestätigung der AGB und der Datenschutzerklärung ebenfalls schriftlich an, kommt ein Beratungsvertrag zustande. Ein Arbeitsverhältnis zwischen Anbieter und Klient wird dadurch nicht begründet. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme besteht nicht, der Anbieter muss auch nicht begründen, warum er dem Klienten ggf. kein Teilnahmeangebot machen kann; u.a. sei auf die begrenzte Kapazität der Veranstaltung verwiesen. Wird die Teilnahme für mehrere Personen auf einmal angefragt, bspw. durch ein Unternehmen, geht aus der Annahme des Angebots durch den Klienten ein eigener Beratungsvertrag für jede einzelne Person hervor.

  • Ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, d.h. ab Versand der schriftlichen Teilnahmebestätigung an den Klienten, läuft die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist, in welcher dieser einseitig und ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten kann.
  • Auch darüber hinaus, nämlich bis zum Beginn des 35. Kalendertags vor dem ersten Veranstaltungstag, räumt der Anbieter dem Klienten das Recht auf kostenlose Stornierung/kostenlosen Rücktritt vom Vertrag ein.
  • Ab dem 35. und bis vor dem Beginn des 15. Kalendertag vor dem ersten Veranstaltungstag wird bei Stornierung/Rücktritt seitens des Klienten eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
  • Ab Beginn des 15. Kalendertags vor dem ersten Veranstaltungstag wird bei Stornierung/Rücktritt seitens des Klienten eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars fällig.
  • Erfolgt der Vertragsabschluss nach dem Beginn des 35. Kalendertages vor dem ersten Veranstaltungstag, verzichtet der Klient bei Vertragsabschluss auf seine 14-tägige Widerrufsfrist und wird darauf schriftlich hingewiesen. Es gelten dann unmittelbar nach Vertragsabschluss die o.g. Regelungen bei Stornierung/Rücktritt.

Bei gleichzeitigem Vertragsabschluss für mehrere Personen, bspw. durch ein Unternehmen, gelten diese Regelungen für jede angemeldete Person. Wurde die Veranstaltung nach vertraglich vereinbarten Maßgaben des Klienten beauftragt (bspw. als In-House-Veranstaltung am Sitz eines Unternehmens), verpflichtet sich der Klient ergänzend zu diesen Bestimmungen, bei einer Stornierung/einem Rücktritt nach Beginn des 35. Kalendertags vor dem ersten Veranstaltungstag die Reise- und Unterkunftskosten des Anbieters in voller Höhe zu erstatten.

Als erster Veranstaltungstag gilt in allen Fällen der erste Präsenztag wie im Angebot des Anbieters genannt. Nicht gemeint sind Tage, an denen Anbieter und/oder Klient zwecks Vorbereitung der Veranstaltung ggf. bereits vor dem ersten Präsenztag aktiv werden.

Falls höhere Gewalt oder sonstige Leistungshindernisse (Krankheit, Unfall etc.) die sachgerechte Durchführung der Veranstaltung verhindern, ist der Anbieter berechtigt, diese zu verschieben und den Klienten einen Ersatztermin anzubieten. Falls eine Verschiebung nicht möglich ist oder eine Stornierung/ein Rücktritt seitens des Anbieters aus anderen Gründen erfolgt, wird dem Klienten kein Honorar in Rechnung gestellt, auch nicht anteilig. In einem solchen Fall erlöschen gleichzeitig sämtliche Ansprüche des Klienten gegenüber dem Anbieter; eine Erstattung von Reise-, Unterkunfts- oder sonstigen auf die Veranstaltung bezogenen Kosten, die dem Klienten entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund der Stornierung/des Rücktritts.

Durchführung und Vertragserfüllung

Der Anbieter führt die Veranstaltung in Präsenz an einem von ihm gewählten, vertraglich festgelegten Ort, orientiert am vertraglich festgelegten Zeitplan, weisungsfrei und vollständig nach eigenem Ermessen durch; Ausnahmen hiervon (bspw. die Berücksichtigung eines spezifischen Themas oder die Vereinbarung eines abweichenden Ortes) gelten nur dann, wenn dies als Teil des Vertrags schriftlich festgelegt wurde.

Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind – auch aus Datenschutzgründen – ausschließlich Klienten berechtigt, mit denen der Anbieter einen Beratungsvertrag geschlossen hat. Die Anwesenheit von Begleitpersonen und/oder begleitenden Tieren ist nur dann gestattet, wenn hierfür eine nachweisbare medizinische bzw. psychologische Notwendigkeit vorliegt (bspw. bei einer körperlichen Beeinträchtigung); diese muss dem Anbieter bereits bei der Anmeldung zur Veranstaltung mitgeteilt werden, damit er prüfen kann, inwiefern die Teilnahme des Klienten zum gewünschten Termin möglich ist. Der Anbieter weist ferner darauf hin, dass die Veranstaltung im Regelfall nicht vollständig barrierefrei ist: Für die Teilnahme an einzelnen Bestandteilen der Veranstaltung setzt der Anbieter eine gewisse Mobilität zu Fuß voraus, passt die Durchführung auf vorab vom Klienten geäußerten Wunsch/Bedarf jedoch bestmöglich auf dessen Mobilität an. Je nach Veranstaltungsort kann es zudem sein, dass auch dieser nicht vollständig barrierefrei erschlossen und zugänglich ist; hierüber informiert sich der Klient selbstverantwortlich vor der Anmeldung.

Der Anbieter arbeitet darauf hin, im Gruppenkontext der Veranstaltung die Lebenssituation des Klienten zu reflektieren und so seine individuelle, persönliche Weiterentwicklung zu fördern. Zu diesem Zwecke ist er berechtigt, nach eigenem fachlichem Ermessen verschiedene Methoden anzuwenden, Interventionen durchzuführen, seine Kenntnisse und Fähigkeiten einzusetzen sowie Materialien zu nutzen und verpflichtet sich, dies ausschließlich zum Nutzen des Klienten und im Einklang mit dessen mutmaßlichem Willen zu tun. Die Methoden, die Impulse u.a. zur Selbsterfahrung und zur kognitiven oder kommunikativen Umstrukturierung liefern sollen, sind schulmedizinisch nicht anerkannt, fußen jedoch ausschließlich auf humanistischen Grundlagen und wurden vom Anbieter sorgfältig erwogen und geprüft. Der Anbieter verpflichtet sich, die von ihm angewandten Methoden, ihre Zwecke sowie – nach bestem Wissen und Gewissen – ihre möglichen Risiken und Ergebnisse auf Anfrage des Klienten jederzeit offenzulegen.

Der Anbieter verpflichtet sich ferner, dem Klienten von der Inanspruchnahme einzelner oder sämtlicher Bestandteile der Veranstaltung abzuraten und ihn ggf. an Spezialisten zu verweisen, falls er sich nicht mehr in der Lage sieht, die individuelle Beratung professionell fortzuführen. Es sei erneut darauf verwiesen, dass der Anbieter insbesondere keine Maßnahmen zur Linderung psychischer Beschwerden durchführen kann, darf und wird. Dem Einsatz konkreter Methoden oder Materialien kann der Klient seinerseits jederzeit widersprechen. An entsprechenden Bestandteilen der Veranstaltung kann er dann nicht mehr teilnehmen. Weder aus dem fachlich erwogenen Abbruch seitens des Anbieters noch aus der Verweigerung seitens des Klienten ergeben sich Ansprüche gegen den Anbieter, insbesondere nicht für eine (auch nur teilweise) Erstattung des Beratungshonorars.

Die individuelle Beratung im Rahmen der Veranstaltung ist nur bei einem hinlänglichen Vertrauensverhältnis zwischen Anbieter und Klient sowie bei einer grundlegenden Mitwirkung und Offenheit des Klienten sachgerecht möglich. Sowohl Anbieter als auch Klient sind berechtigt, die Beratung für einzelne Bestandteile der Veranstaltung auszusetzen oder sie ganz zu beenden, wenn das Vertrauen und/oder die sachgerechte Durchführbarkeit nicht mehr gegeben scheint. Hieraus ergeben sich keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter, insbesondere nicht für eine (auch nur teilweise) Erstattung des Beratungshonorars.

Beratung und Coaching sind selbstverantwortliche, höchst individuelle Prozesse. Für die Teilnahme an der Veranstaltung werden daher grundsätzlich keine Beratungs-, Coaching- oder sonstigen Ziele festgelegt und keinerlei Erfolge garantiert. Der Anbieter schuldet durch den Beratungsvertrag somit kein konkretes Ergebnis, keinen messbaren Beratungserfolg und keinen sonstigen Erfolgseintritt, sondern lediglich seinen Arbeitseinsatz und ein sachgerechtes Handeln. Der Beratungsvertrag gilt als erfüllt, wenn der Anbieter dem Klienten die Inanspruchnahme seiner Leistungen ernsthaft ermöglicht hat, ungeachtet dessen, ob der Klient diese auch tatsächlich in Anspruch nimmt. Eine (auch nur teilweise) Rückerstattung des Beratungshonorars aufgrund nicht eintretender Wirkung, nicht erfüllter persönlicher Ziele oder Wünsche oder sonstigen „Nichtgefallens“ ist ausgeschlossen.

Für die Dauer und im Rahmen der Präsenzveranstaltung ist der Anbieter gegenüber dem Klienten in dem Maße weisungsbefugt, wie es für die Durchführung notwendig ist. Insbesondere ist er befugt, den Klienten von der Veranstaltung auszuschließen, sofern dieser ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, sich in erheblichem Maße sittenwidrig verhält, unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln steht, erkennbare Anzeichen für psychische oder körperliche Erkrankungen zeigt, oder sich auf andere Weise so verhält, dass die Veranstaltung durch seine Anwesenheit nicht mehr sachgerecht durchführbar und/oder die Sicherheit und das Wohlbefinden der anderen Anwesenden beeinträchtigt ist. Zu den Anwesenden zählen dabei auch Personen, die sich unabhängig von der Veranstaltung zeitgleich am Veranstaltungsort aufhalten, bspw. Angestellte des Veranstaltungsortes oder dort Urlaubende.

Vergütung und Zahlung

Der Anbieter hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Dabei gilt nur das vertraglich festgelegte Honorar, alle anderen Honorarlisten oder -verzeichnisse gelten nicht. Das Honorar wird, sofern keine davon abweichende individuelle Vereinbarung mit dem Klienten getroffen wird, ab Beginn des 14. Kalendertages vor dem ersten Veranstaltungstag in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt dann 10 Kalendertage; das Honorar soll somit vor Beginn der Veranstaltung vollumfänglich bezahlt sein. Kommt der Klient der Zahlung nicht fristgemäß nach und/oder bestehen seitens des Anbieters erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -moral des Klienten, kann er diesen bis zum Erbringen eines Zahlungsnachweises von der Veranstaltung ausschließen; Ansprüche des Klienten gegenüber dem Anbieter entstehen dadurch nicht.

Haftung

Ausgeschlossen sind a) jeglicher Schadensersatz neben der Leistung, b) Schadensersatz statt der Leistung sowie c) Ersatzansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der Anwendung der im Rahmen der Veranstaltung genutzten Methoden oder des dort vermittelten Wissens entstehen. Es sei wiederholt darauf verwiesen, dass die Veranstaltung des Anbieters keine Psychotherapie ist und diese nicht ersetzen kann. Die Teilnahme des Klienten setzt dessen normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Der Klient versichert, dass er an keiner Erkrankung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Teilnahme an der Veranstaltung aus medizinischen, psychiatrischen oder psychologischen Gründen entgegensteht. Sollte der Klient darüber im Zweifel sein, liegt es in einer eigenen Verantwortung, dies ggf. medizinisch abklären zu lassen. Sollte eine für die Beratung relevante Erkrankung festgestellt worden sein, so muss der Klient den Anbieter davon sofort in Kenntnis setzen und kann an der Veranstaltung nur dann weiterhin teilnehmen, wenn das konsultierte medizinische Fachpersonal dies ausdrücklich unterstützt.

Der Anbieter haftet ferner nicht für Schäden, die der Klient im Rahmen der Veranstaltung verursacht oder durch Unfälle selbst erleidet. Der Klient genießt keinerlei Versicherungsschutz durch den Anbieter und trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung sowie dafür, sich durch eigene Haft- und Unfallversicherungen selbst abzusichern. Für eventuell verursachte Schäden, Unfallkosten (auch Folgekosten) oder Bergungkosten kommt der Klient ansonsten selbst auf. Es wird ergänzend darauf verwiesen, dass Veranstaltungen, insbesondere solche, die teilweise im Außenbereich stattfinden, nie ohne Restrisiko sind.

Wurde die Veranstaltung nach vertraglich vereinbarten Maßgaben des Klienten beauftragt (bspw. als In-House-Veranstaltung am Sitz eines Unternehmens), haftet der Klient für etwaige Schäden, die dem Anbieter durch sachgemäßen Gebrauch von Equipment des Klienten entstehen, sowie für etwaige Verluste von Eigentum des Anbieters, die aus der unsachgemäßen Sicherung der durch den Anbieter genutzten Räume resultieren, solange die Schlüsselgewalt nicht beim Anbieter liegt.

Urheberrecht

Das Urheberrecht am Veranstaltungskonzept sowie an allen für die und während der Veranstaltung erarbeiteten Materialien, mündlichen Vorträgen und Werbemitteln liegt allein beim Anbieter. Dem Klienten ist es nicht gestattet,

  • das Veranstaltungskonzept zu adaptieren sowie
  • die vom Anbieter erarbeiteten Materialien, mündlichen Vorträge oder Werbemittel ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

Sofern der Anbieter dem Klienten Materialien (Texte, Tabellen, Grafiken, Auswertungsbögen etc.) aushändigt, sind diese ausschließlich für dessen persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Veröffentlichung der Materialien, auch auszugsweise, ist untersagt. Material- und individuelle Nutzungskosten für ausgehändigte Materialien sind im Beratungshonorar enthalten. Nicht benötigte Materialien sind dem Anbieter zurückzugeben.

Film- oder Tonaufnahmen der Veranstaltung, auch in Teilen, sind grundsätzlich untersagt und können vom Anbieter nur mit einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung und unter Einwilligung aller beteiligten Personen gestattet werden.

Der Beratungsvertrag zwischen Anbieter und Klient hindert den Anbieter nicht daran, gleichartige Veranstaltungen für andere Klienten durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung nach vertraglich vereinbarten Maßgaben des Klienten beauftragt wurde (bspw. als In-House-Veranstaltung am Sitz eines Unternehmens).

Datenschutz

Der Anbieter verpflichtet sich, über alle privaten und geschäftlichen Informationen des Klienten, die ihm bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung bekannt werden, zu jedem Zeitpunkt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren sowie schriftlich übermittelte Informationen und insbesondere persönliche Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Als Dritte gelten dabei alle Personen, die nicht an derselben Veranstaltung teilnehmen oder teilgenommen haben. Es sei darauf verwiesen, dass etwaige, nicht aus medizinischer Notwendigkeit anwesenden Begleitpersonen des Klienten nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürfen und somit ebenfalls als Dritte gelten. Der Klient ist, wie Personen, die an derselben Veranstaltung teilnehmen, ebenfalls zu jedem Zeitpunkt verpflichtet, gegenüber Dritten Stillschweigen über sämtliche ihm bekannt gewordenen Informationen der anderen Klienten zu wahren.

Es ist dem Anbieter – sofern es zur sachgerechten Durchführung der Veranstaltung notwendig ist und seitens der Beteiligten kein Widerspruch erfolgt – allerdings gestattet, während der Veranstaltung ausgewählte Aspekte der vom Klienten mitgeteilten Informationen mit den Veranstaltungsteilnehmern zu thematisieren.

Eine Auskunftserteilung gegenüber Dritten durch den Anbieter oder durch andere Personen, die an derselben Veranstaltung teilnehmen, darf ansonsten nur erfolgen, wenn der Klient dazu schriftlich oder mündlich sein Einverständnis erteilt oder davon auszugehen ist, dass die Auskunftserteilung im Interesse des Klienten ist. Eine Auskunftserteilung gegenüber Dritten durch den Anbieter oder durch andere Personen, die an derselben Veranstaltung teilnehmen, darf ferner dann erfolgen, wenn es der Vereitelung oder Verfolgung mutmaßlicher Straftaten, dem Schutz höherer Rechtsgüter oder der Entlastung des Anbieters vor einem (Schieds-) Gericht dient und/oder der Anbieter auf behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Auskunft über bzw. zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

Der Anbieter hat außerdem das Recht, zum Zwecke der Supervision, des Mentorings, der Inanspruchnahme psychologischer Betreuung oder der wissenschaftlichen Auswertung gegenüber qualifizierten Fachleuten anonymisierte, generalisierte Aussagen über ausgewählte Inhalte der Veranstaltung zu treffen.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort von Dienstleistungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Sofern es sich beim Klienten um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt und der Klient keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Vertragsparteien den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Beratungsvertrag; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. Der Anbieter erwartet, dass ihm etwaige Meinungsverschiedenheiten oder Beschwerden seitens des Klienten zunächst schriftlich mitgeteilt werden, um auf eine gütliche Einigung hinzuarbeiten.

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB oder des auf ihrer Basis zustande kommenden Beratungsvertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB oder des auf ihrer Basis zustande kommenden Beratungsvertrags im Übrigen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien dann unverzüglich durch eine angemessene Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Erfolg der ursprünglichen, unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Alle Zusatzvereinbarungen, nachträglichen Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zwingend der Schriftform, um wirksam zu sein. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Auch die Aufhebung der Schriftform bedarf der Schriftform. Im Übrigen gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Dies betrifft auch Aufträge aus dem Ausland sowie Dienstleistungen, die im Ausland erbracht werden.